
Während derzeit nur 1 % der Gebäude in Frankreich jährlich renoviert werden*, hat die Regierung in ihrem vor einigen Monaten verabschiedeten Konjunkturprogramm versprochen, der Renovierung von Gebäuden Priorität einzuräumen.
Gegenwärtig entfällt in Frankreich fast ein Fünftel des Endenergieverbrauchs auf die Gebäude des Dienstleistungssektors.
In diesem Zusammenhang schreibt die französische BACS-Verordnung Nr. 020-887, die am 21. Juli 2020 im Amtsblatt der Republik vom Ministerium für den ökologischen Übergang veröffentlicht wurde, vor, dass alle neuen und bestehenden (Nichtwohn-)Dienstleistungsgebäude** vor dem 1. Januar 2025 mit einem Automatisierungs- und Überwachungssystem ausgestattet werden müssen, um zur Verbesserung ihrer Energieleistung und zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen beizutragen.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gab es in Frankreich in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bereits?
Die französische BACS-Verordnung ist die direkte Folge der europäischen Richtlinie 2010/31/EU vom 30. Mai 2018 (Artikel 8, 14 und 15) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Systemen zur Automatisierung, Überwachung und Selbstregulierung der Temperaturen in Gebäuden.
Sie folgt auch auf die Veröffentlichung der Verordnung über den Dienstleistungssektor im Oktober 2019, die öffentliche und private Gebäude mit einer Fläche von mehr als 1 km2 dazu verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig auf der OPERAT-Plattform zu melden (die erste Meldung muss spätestens 2021 erfolgen).
Mit dem Erscheinen dieser Richtlinie und dieser Dekrete ist festzustellen, dass die Kontrolle und Überwachung des Energieverbrauchs in Gebäuden in Frankreich sehr wenig geregelt ist.
Welche Gebäude des Dienstleistungssektors sind von der BACS-Verordnung betroffen? (**)
Von der BACS-Verordnung betroffen sind neue und bestehende Gebäude, deren HLK-Anlagen (Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen) eine Leistungsaufnahme von mehr als 290 kW haben, aber auch bestehende Gebäude, in denen die Installation oder der Ersatz von Wärmeerzeugern geplant ist.
Alle Arten von Dienstleistungsgebäuden sind betroffen. Dies können Bürogebäude, Hotels, Lagerhäuser, Hochhäuser usw. sein.
Welche Gebäude des Dienstleistungssektors sind ausgenommen? (**)
Es gibt eine Klausel, nach der die Eigentümer bestehender Gebäude von der Verpflichtung zur Einführung eines Automatisierungs- und Überwachungssystems in ihrem Gebäude befreit werden können. Dazu müssen sie die technische oder wirtschaftliche Unmöglichkeit der Einführung solcher Systeme nachweisen. Es muss eine Untersuchung durchgeführt werden, die zeigt, dass sich die Investition innerhalb von sechs Jahren nach der Installation der Lösung nicht rentiert.
Wie kann ein Automatisierungs- und Überwachungssystem in ihrem Gebäude realisiert werden?
Unter dem Gesichtspunkt der Energieleistung des Gebäudes betrifft das in der BACS-Verordnung vorgeschriebene Automatisierungs- und Überwachungssystem in der Tat die HLK-Anlagen des Gebäudes und deren GLT.
Hier eine Vorschau auf die Merkmale und Ziele, die mit diesem Dekret angestrebt werden:
- Kontinuierliche Überwachung durch regelmäßige und zuverlässige Messungen des Energieverbrauchs (Strom, Wasser, Gas, Energie usw.), um eine Analyse in Echtzeit zu ermöglichen und bei Überschreitung oder Zwischenfällen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen
- Die Erstellung einer Gesamtenergiebilanz des Gebäudes, die alle in Echtzeit gemessenen Energiedaten zusammenfasst und sie mit den Referenzschwellenwerten vergleicht. Im Falle einer enttäuschenden Bilanz kann und muss der festgestellte und in den Systemen lokalisierte Effizienzverlust korrigiert werden.
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Abgesehen vom rechtlichen Aspekt sind die energetischen und wirtschaftlichen Vorteile, die durch die Installation eines Systems zur Automatisierung und Überwachung der Energieleistung eines Gebäudes zu erwarten sind, tatsächlich real! Die erhoffte Kapitalrendite schwankt zwischen 1 und 6 Jahren angesichts der greifbaren Vorteile wie der Verbesserung des Nutzerkomforts und der Bereitstellung von Dienstleistungen für Bewohner und Betreiber.
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* Quelle: Wattsense ( https://blog.wattsense.com/building-management/bacs-energy-eu/ ).
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