BACS-Verordnung

Das BACS-Dekret schreibt Automatisierungs- und Steuerungssysteme für Dienstleistungsgebäude vor

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

Während derzeit jährlich nur 1 % der französischen Gebäude saniert wird*, hat die Regierung im Rahmen ihres vor einigen Monaten auf den Weg gebrachten Konjunkturprogramms versprochen, die Gebäudesanierung zu einer Priorität zu machen.

Derzeit entfallen in Frankreich allein auf Gebäude des Dienstleistungssektors fast ein Fünftel des Endenergieverbrauchs.

 

Vor diesem Hintergrund schreibt das französische BACS-Dekret (Dekret Nr. 2020-887), das am 21. Juli 2020 vom Ministerium für ökologischen Wandel im Amtsblatt veröffentlicht wurde, vor, dass alle neuen und bestehenden Dienstleistungsgebäude** (Nichtwohngebäude) vorschreibt, bis zum1. Januar 2025 ein Automatisierungs- und Steuerungssystem zu installieren, um zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz und zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen beizutragen.

 

Wie sah der bereits bestehende rechtliche Rahmen hinsichtlich der Energieeffizienz von Gebäuden aus?

 

Das französische BACS-Dekret ist der direkte Nachfolger der Europäischen Richtlinie 2010/31/EU vom 30. Mai 2018 (Artikel 8, 14 und 15) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie über Automatisierungs-, Steuerungs- und Temperaturregelungssysteme in Gebäuden.

Es folgt zudem auf die Veröffentlichung des Dekrets für den Dienstleistungssektor im Oktober 2019, wonach öffentliche und private Gebäude mit einer Fläche von mehr als 1 km² verpflichtet sind, ihren Energieverbrauch regelmäßig auf der Plattform OPERAT zu melden (die erste Meldung muss spätestens 2021 erfolgen).

Es ist anzumerken, dass vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie und dieser Verordnungen die Energiesteuerung in Gebäuden auf französischem Gebiet nur in sehr geringem Maße geregelt war.

 

Welche Dienstleistungsgebäude fallen unter die BACS-Verordnung? (**)

 

Von der BACS-Verordnung betroffen sind neue und bestehende Gebäude, deren HLK Heizung, Klimatisierung, Lüftung) eine Leistung von mehr als 290 kW haben, sowie bestehende Gebäude, in denen die Installation oder der Austausch von Wärmeerzeugern geplant ist.

Dies betrifft alle Arten von Dienstleistungsgebäuden. Dabei kann es sich um Bürogebäude, Hotels, Lagerhäuser, Hochhäuser usw. handeln.

 

Welche Dienstleistungsgebäude sind von der Regelung ausgenommen? (**)

 

Es gibt eine Klausel, wonach Eigentümer bestehender Gebäude von der Verpflichtung zur Implementierung eines Automatisierungs- und Steuerungssystems in ihrer Einrichtung ausgenommen werden können. Dazu müssen sie nachweisen, dass die Implementierung solcher Systeme technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist. Es muss eine Studie durchgeführt werden, die belegt, dass sich die Investition innerhalb von sechs Jahren nach Einführung der Lösung nicht amortisieren lässt.  

 

Wie lässt sich ein Automatisierungs- und Steuerungssystem konkret im eigenen Gebäude umsetzen?

 

Was die Energieeffizienz des Gebäudes betrifft, so bezieht sich das im BACS-Dekret vorgesehene Automatisierungs- und Steuerungssystem tatsächlich auf die HLK Gebäudes und dessengebäudeleittechnik.

Hier ein Überblick über die Funktionen und Ziele dieses Dekrets:

  • Kontinuierliche Überwachung durch zuverlässige und regelmäßige Messungen des Energieverbrauchs ( Strom, Wasser, Gas, Energie usw.), um eine Echtzeitanalyse zu ermöglichen und bei festgestellten Überschreitungen oder Störungen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
  • Erstellung einer umfassenden Energiebilanz des Gebäudes durch die Zusammenführung verschiedener in Echtzeit erfasster Energiedaten und deren Vergleich mit Referenzwerten und Schwellenwerten. Bei einer uneinheitlichen Bilanz können und müssen die festgestellten und lokalisierten Effizienzverluste in den Anlagen behoben werden.

 

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Abgesehen von den regulatorischen Aspekten sind die energetischen und wirtschaftlichen Vorteile, die durch die Einführung eines Automatisierungs- und Steuerungssystems für die Energieeffizienz eines Gebäudes erwartet werden, durchaus real! Die erwartete Amortisationszeit liegt zwischen 1 und 6 Jahren, und es gibt weitere greifbare Vorteile wie die Verbesserung des Nutzerkomforts und die Bereitstellung von Dienstleistungen für Bewohner und Betreiber.

 

 

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Zögern Sie nicht, uns unter contact@enless.fr zu kontaktieren.

 

* Quelle: Wattsense (https://blog.wattsense.com/fr/gestion-du-batiment/bacs-rendus-obligatoires-pour-les-batiments-tertiaires/)

 

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